Der Wech­sel der Haus­ver­wal­tung ist in der Regel unkom­pli­zier­ter, als vie­le Eigen­tü­mer denken.

Bei einer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft wird der Ver­wal­ter in der Eigen­tü­mer­ver­samm­lung gewählt und kann dort auch abbe­ru­fen wer­den. Nach der Ent­schei­dung über­nimmt die neue Haus­ver­wal­tung die Orga­ni­sa­ti­on des Über­gangs sowie die Über­nah­me der Unterlagen.

Wich­tig ist dabei vor allem, die ver­trag­li­chen Kün­di­gungs­fris­ten zu beachten.

Eine pro­fes­sio­nel­le Haus­ver­wal­tung unter­stützt Eigen­tü­mer wäh­rend des gesam­ten Pro­zes­ses und sorgt dafür, dass die Ver­wal­tung der Immo­bi­lie naht­los wei­ter­ge­führt wird.