Unse­re Leistungen

Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung

Betriebskostenabrechnung 1 Leis­tun­gen

Unse­re Haus­ver­wal­tung bie­tet eine umfas­sen­de kauf­män­ni­sche Ver­wal­tung Ihrer Immo­bi­lie an, ein­schließ­lich Finanz­ver­wal­tung, Buch­hal­tung und Ver­trags­ma­nage­ment. Wir erstel­len für Sie eine trans­pa­ren­te und detail­lier­te jähr­li­che Abrech­nung, damit Sie stets den Über­blick über Ihre Kos­ten haben.

Detail­lier­te Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung für Vermieter

Unse­re Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung umfasst alle not­wen­di­gen Pos­ten, die gemäß der Betriebs­kos­ten­ver­ord­nung und dem § 556 BGB berech­net wer­den. Dabei wird der gesam­te Abrech­nungs­zeit­raum berück­sich­tigt, in der Regel ein Kalen­der­jahr. Die abrech­nungs­fä­hi­gen Betriebs­kos­ten wer­den nach dem ver­ein­bar­ten Ver­tei­ler­schlüs­sel umge­legt und trans­pa­rent dar­ge­stellt. Die anfal­len­den Kos­ten und Vor­aus­zah­lun­gen wer­den dabei eben­falls berück­sich­tigt. Mie­ter und Ver­mie­ter pro­fi­tie­ren glei­cher­ma­ßen von der genau­en und ord­nungs­ge­mä­ßen Abrech­nung, da sie die Betriebs­kos­ten­ab­rech­nun­gen pro­blem­los beglei­chen können.

Die Erstel­lung der jähr­li­chen Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung erfolgt frist­ge­recht und beinhal­tet alle umla­ge­fä­hi­gen Betriebs­kos­ten, die im Miet­ver­trag fest­ge­legt sind. Am Ende des Abrech­nungs­zeit­raums erhal­ten Sie eine umfas­sen­de Neben­kos­ten­ab­rech­nung, die alle rele­van­ten Heiz­kos­ten und wei­te­ren Betriebs­kos­ten detail­liert auf­lis­tet. Mie­ter haben das Recht, die Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung zu prü­fen und bei Feh­lern Wider­spruch ein­zu­le­gen. Das schafft Ver­trau­en und Zufrie­den­heit bei allen Beteiligten.

Effi­zi­en­tes Ver­trags­ma­nage­ment und Buchhaltung

Unser Leis­tungs­an­ge­bot im Bereich der kauf­män­ni­schen Ver­wal­tung umfasst:

  • Finanz­ver­wal­tung: Ver­wal­tung von Vor­aus­zah­lun­gen und Nachzahlungen
  • Buch­hal­tung: Monat­li­che Berech­nung und Abrech­nung der Betriebskosten
  • Ver­trags­ma­nage­ment: Über­wa­chung der Miet­ver­trä­ge und Ein­hal­tung aller Vertragskonditionen

Am Ende des Abrech­nungs­zeit­raums, meist inner­halb von zwölf Mona­ten nach Ende des Kalen­der­jah­res, erhal­ten Sie vom Ver­mie­ter eine detail­lier­te Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung über die Mie­te. Soll­ten Nach­zah­lun­gen erfor­der­lich sein, infor­mie­ren wir Sie recht­zei­tig und trans­pa­rent. Feh­ler bei der Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung wer­den durch eine sorg­fäl­ti­ge Prü­fung und Kor­rek­tur ver­mie­den, sodass kei­ne unnö­ti­gen Kos­ten ent­ste­hen. Die Prü­fung der Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung ist ein wich­ti­ger Bestand­teil unse­rer Dienst­leis­tun­gen, um sicher­zu­stel­len, dass alle Pos­ten kor­rekt abge­rech­net sind.

Trans­pa­renz und Zuver­läs­sig­keit der Mie­ter

Unse­re Haus­ver­wal­tung legt gro­ßen Wert auf Trans­pa­renz und Zuver­läs­sig­keit. Die jähr­li­che Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung wird recht­zei­tig und detail­liert erstellt, sodass sowohl Mie­ter als auch Ver­mie­ter stets den Über­blick über die anfal­len­den Kos­ten behal­ten. Wir berück­sich­ti­gen alle umla­ge­fä­hi­gen Betriebs­kos­ten und stel­len sicher, dass die­se kor­rekt und nach­voll­zieh­bar abge­rech­net werden.

Die Vor­tei­le unse­rer Haus­ver­wal­tung umfassen:

  • Trans­pa­renz: Klar struk­tu­rier­te und nach­voll­zieh­ba­re Abrechnungen
  • Zuver­läs­sig­keit: Pünkt­li­che Erstel­lung und Zustel­lung der Abrechnungen
  • Effi­zi­enz: Opti­mier­te Pro­zes­se zur Ver­wal­tung Ihrer Immobilie

Die kor­rek­te Abrech­nung der Betriebs­kos­ten ist für bei­de Par­tei­en – Mie­ter und Ver­mie­ter – essen­zi­ell. Daher stel­len wir sicher, dass jede Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung gemäß den gesetz­li­chen Vor­ga­ben und Fris­ten erstellt wird. Soll­ten Mie­ter die Abrech­nung prü­fen las­sen wol­len, ste­hen wir ihnen zur Sei­te und unter­stüt­zen bei der Prü­fung und even­tu­el­len Korrektur.

Häu­fi­ge Fra­gen und Antworten

Hier sind eini­ge häu­fi­ge Fra­gen, die uns von unse­ren Kun­den gestellt werden:

  • Wann muss die Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung erstellt werden?

Inner­halb von zwölf Mona­ten nach Ende des Abrechnungszeitraums.

  • Wel­che Kos­ten sind in der Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung enthalten?

Umla­ge­fä­hi­ge Betriebs­kos­ten wie Heiz­kos­ten, Was­ser, Müll­ab­fuhr und wei­te­re im Miet­ver­trag fest­ge­leg­te Posten.

  • Was pas­siert bei Feh­lern in der Abrechnung?

Mie­ter kön­nen Wider­spruch ein­le­gen und die Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung prü­fen las­sen. Feh­ler bei der Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung wer­den umge­hend korrigiert.

Kon­tak­tie­ren Sie uns

Unse­re Haus­ver­wal­tung steht Ihnen als zuver­läs­si­ger Part­ner zur Sei­te, um Ihre Immo­bi­lie opti­mal zu ver­wal­ten und Ihnen eine umfas­sen­de und trans­pa­ren­te Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung zu bie­ten. Kon­tak­tie­ren Sie uns noch heu­te, um mehr über unse­re Dienst­leis­tun­gen zu erfah­ren und eine indi­vi­du­el­le Bera­tung zu erhal­ten. Wir sind Ihre Exper­ten für eine effi­zi­en­te und rechts­si­che­re Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung, die sowohl für Mie­ter als auch für Ver­mie­ter kla­re Vor­tei­le bie­tet. Unse­re jah­re­lan­ge Erfah­rung und unser Enga­ge­ment für Qua­li­tät und Trans­pa­renz machen uns zum idea­len Part­ner für Ihre Immobilienverwaltung.

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